Aus unserer Vereinssatzung ergeben sich verschiedene Organe und Ämter, welche für den Erhalt und die Entwicklung des Vereins entsprechend unserer Grundsätze sorgen.
Schützenmeister
Das Schützenmeisteramt besteht aus dem 1. und 2. Schützenmeister, dem Kassier, dem Schriftführer und dem Sportleiter. Die Schützenmeister stellen den Vorstand des Vereins und vertreten diesen gerichtlich und außergerichtlich. Wir wählen unser Schützenmeisteramt jeweils für die Dauer von 4 Jahren.
Vereinsausschuss
Der Vereinsauschuss besteht aus dem Schützenmeisteramt und mindestens 5 Beisitzern. Je nach Mitgliederstand sind bis zu 9 Beisitzer möglich. Die Beisitzer sind, wie die Schützenmeister, auf eine Dauer von 4 Jahren gewählt.
Unser derzeitiger Ausschuss ist von 2026 bis 2030 gewählt.
Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung ist unser oberstes Vereinsorgan und wird einmal jährlich ordentlich einberufen. Die Mitgliederversammlung entlastet das Schützenmeisteramt und kann bspw. Vereinsordnungen beschließen.